Stadt Bad Iburg, Klosterkammer Hannover und Bürgerbad Bad Iburg gGmbH geben heute die Rettung des Freibads bekannt

Nach intensiven, konstruktiven Gesprächen in den vergangenen Wochen steht fest: Das Freibad Bad Iburg ist gerettet. Das Freibad ist seit mittlerweile zwei Jahren geschlossen, weil die Stadt den Betrieb und die notwendigen Sanierungen nicht finanzieren konnte. Aus der Sicht aller Beteiligten wurde eine nachhaltige, zukunftsfähige Lösung gefunden, die den Fortbestand des Bades dauerhaft sichert. Die Klosterkammer Hannover als Grundstückseigentümer und Erbbaurechtsausgeber hat dem vorliegenden Ergebnis zugestimmt, wodurch eine schnelle Umsetzung möglich wird. Die Bürgerbad Bad Iburg gGmbH, die in alleiniger Trägerschaft des Fördervereins Freibad Bad Iburg ist, übernimmt das Freibad und eröffnet damit neue Perspektiven für Betrieb, Investitionen und Bürgernähe.

Für den endgültigen Erfolg des Prozesses war der Beitrag der Klosterkammer bei der Übertragung und Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages entscheidend. Ohne deren Zustimmung wäre eine Einigung nicht zustande gekommen. Als Bürgermeister danke ich allen Gesprächspartnerinnen und -partnern für die ehrliche, respektvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe und den konstruktiven Willen zum gemeinsamen Erfolg. Aus Verantwortung gegenüber der Stadt Bad Iburg und ihren Bürgerinnen und Bürgern mussten wir die Frage der freiwilligen Leistungen in Bezug des Freibades offen und ehrlich diskutieren. Aufgrund der hohen Verschuldung war eine dauerhafte Fortführung dieser Leistungen nicht realisierbar – dennoch haben wir gemeinsam eine Lösung gefunden, die das Freibad zukunftsfähig macht und zugleich fiskalisch tragfähig ist.

„Wir sehen die Zustimmung zu dem Übertragungsvertrag als unseren Beitrag zur Rettung von Freibädern. Gemeinsam freuen wir uns, einen Teil dazu beigetragen zu haben.“ – Friederike Bock (Klosterkammer Hannover).

Aus Sicht der Bad Iburger Bürgerinnen und Bürger ist die heutige Einigung eine gute Lösung für die Zukunft des Freibads. Die Gespräche haben gezeigt, dass Zusammenarbeit funktioniert – zum Wohl aller Bürgerinnen und Bürger. Die heutige Entscheidung ist zugleich ein Signal für Stabilität, Verlässlichkeit und gemeinschaftliches Engagement.

„Dieser Weg ist eine gute Lösung für die Zukunft unseres Freibads. Die konstruktiven Gespräche haben gezeigt, dass Zusammenarbeit trotz finanzieller Herausforderungen funktioniert – zum Wohl aller Bürgerinnen und Bürger.“ – Daniel Große-Albers (Bürgermeister Stadt Bad Iburg).

Aus Sicht der gGmbH signalisiert der Beschluss eine klare Investitions- und Betriebsperspektive. Die

Bürgerbad Bad Iburg gGmbH übernimmt Verantwortung, sichert den langfristigen Betrieb und ermöglicht notwendige Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, um das Freibad dauerhaft attraktiv zu halten.

„Wir übernehmen Verantwortung und investieren in eine sichere Betriebsführung sowie in notwendige Sanierungsmaßnahmen – damit das Freibad Bad Iburg dauerhaft ein Ort der Begegnung bleibt.“ – so einhellig Dr. Udo Bröskamp (Bürgerbad Bad Iburg gGmbH) und Hans-Jürgen Meschkat (Förderverein Freibad Bad Iburg)

Wir danken allen Beteiligten für ihr Engagement, ihren Respekt im Gespräch und die Bereitschaft, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Der heutige Tag markiert einen Wendepunkt hin zu einer sicheren, zukunftsfähigen Lösung für das Freibad Bad Iburg – eine Nachricht, die die Bürgerinnen und Bürger, Familien und Vereine gleichermaßen freut.


Zentrale Eckpunkte der Vereinbarungen in Kürze:

  • Der Transfer des Freibads in die gGmbH ist politisch getragen und rechtlich vorbereitet; der Erbbaurechtsvertrag wird durch die Bürgerbad Bad Iburg gGmbH entsprechend fortgeführt.
  • Laufende Betriebskosten werden bis zu 140.000 € durch die Stadt Bad Iburg jährlich bezuschusst.
  • Investitionen und Sanierungsmaßnahmen erfolgen durch die Bürgerbad Bad Iburg gGmbH. Diese erhält Investitionszuschüsse einmalig von der Stadt Bad Iburg in Höhe von 400.000 €, um notwendige Maßnahmen zeitnah umzusetzen.
  • Die direkte Rückbauverpflichtung liegt künftig bei der gGmbH
  • Die Beurkundung beim Notar ist am 15.09.2025 auf Empfehlung des Verwaltungsausschusses unter Vorbehalt der Zustimmung des Rates erfolgt; die Übergabe erfolgt unmittelbar nach Übersendung des Protokollauszugs des positiven Ratsbeschlusses vom 07.10.2025 an den Notar.
  • Die gGmbH und die Klosterkammer haben parallel den Erbbaurechtsvertrag bis 2076 verlängert. Dieser wird mit der Übertragung automatisch wirksam. So ist auch eine langfristige Perspektive gesichert.