Freibad-Flohmarkt
für private Anbieter
Sebastian -Kneipp -Allee 40
49186 Bad Iburg
Sonntag 17.08.2025
von 9 bis 16 Uhr
Standgebühr:
Anmeldung:
Nach erfolgreicher Anmeldung erhaltet ihr die Reservierungsbestätigung mit näheren Informationen zum Stand und den Zahlungsinformationen.
Wichtig:
Reservierungen, die nicht innerhalb von 7 Tagen bezahlt werden verfallen und werden neu vergeben.
Eine Stornierung mit Geldrückgabe ist nur bis spätestens 14 Tage vor dem Flohmarkttermin möglich.
Wie jedes Jahr freuen wir uns über eine Kuchenspende- vielen Dank für Eure Unterstützung!
Anmeldung über unser Kontaktformular
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Wichtig: Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptiert Ihr die nachfolgende Flohmarktordnung!
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FLOHMARKTORDNUNG:
§ 1 Anerkennung Marktordnung
Das Betreten des Geländes ist für Verkäufer, Benutzer des Parkplatzes sowie Besucher nur unter Anerkennung der Flohmarktordnung gestattet. Mit Betreten wird die Flohmarktordnung anerkannt.
§ 2 Marktzeiten
Sonntag von 09:00 – 16:00 Uhr. Grundsätzlich sind die Standplätze bis zum Marktende einzuhalten.
Bei vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung erfolgt keine Gebührenerstattung.
Um 17 Uhr müssen die Stände gesäubert verlassen sein.
§ 3 Gebühren und Standgröße
Es gelten folgende Preise je Stand: 12,00 €
Die Standbreite beträgt 3,50 m und ist für jeden Stand auf dem Boden eingezeichnet. Mit Rücksicht auf den Stand-Nachbarn sind die Kennzeichnungen/Abgrenzungen der Stände auf dem Boden einzuhalten. Pavillons sowie Überdachungen jeglicher Art, welche die maximale Standtiefe überschreiten, sind nur mit Zustimmung des Veranstalters zulässig.
§ 4 Standaufbau
Der Standaufbau erfolgt von 08:00 – 09:00 Uhr.
Das Ordnungspersonal zeigt freie Standplätze an. Die Einweisung auf die Standplätze wird in der
Reihenfolge des Eintreffens vorgenommen, jedoch können vereinzelte Teilnehmer aus organisatorischen Gründen bevorzugt werden. Jeder hat den Standplatz einzunehmen, der ihm zugewiesen wird bzw. in der Reservierungsbestätigung zugewiesen wurde!
§ 5 Parkplätze
Wir bieten Parkmöglichkeiten direkt hinter dem Freibad. Aus Osnabrück kommend vor der ersten Tankstelle (Jet), rechts in die Straße "Auf der Leimbrede" bis zum Ende, sowie alle allgemeinen öffentlichen Plätze.
§ 6 Anweisungen des Veranstalters
Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner Vertreter ist unverzüglich nachzukommen. Märkte sind private Veranstaltungen. Der Veranstalter und seine Vertreter haben das Hausrecht. Verstöße gegen die Flohmarktordnung oder Störung des Marktfriedens können ein Arealsverbot ohne Gebührenerstattung zur Folge haben. Der Veranstalter behält sich vor, ein Arealsverbot nötigenfalls auch zwangsweise durchzusetzen. Personen, die einem ausgesprochenen Arealsverbot zuwiderhandeln, werden vom Veranstalter mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt.
§ 7 Arealsverbot
Das Arealsverbot bezieht sich auf das gesamte Flohmarktgelände einschließlich Parkplätzen, Fahr- und Gehwegen.
Es erfolgt kein Gebührenerstattung bei Erteilung eines Arealsverbots.
§ 8 Haftung bei Schäden
Der Veranstalter übernimmt für Unfälle oder Schäden jeglicher Art im Veranstaltungsbereich keinerlei Haftung. Für Schäden haftet immer der Verursacher. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder abhanden gekommene Gegenstände.
§ 9 Müllbeseitigung
Jeder Verkäufer verpflichtet sich, seinen Standplatz so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat, d.h. ohne herumliegende Gerümpel, Müll oder sonstige Verunreinigungen. Anfallender Müll ist wieder mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen. Am Stand vorgefundener Müll wird dem jeweiligen Standinhaber zugeordnet.
Außerdem wird dem oder der Betreffenden sofort Arealsverbot erteilt.
§ 10 Verbotene Artikel
Verboten ist das Anbieten und der Verkauf von:
Der Veranstalter legt im Zweifel fest, ob Waren unter dieses Verbot fallen. Zuwiderhandlungen werden mit Arealsverbot ohne Gebührenerstattung belegt. Soweit Personen verbotene Gegenstände mit sich führen, behält sich der Veranstalter vor, diese Personen des Areals zu verweisen. Zusätzlich kann der Veranstalter die Polizei verständigen.
1) Lebensmittel sowie Blumen und Pflanzen jeglicher Art dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen verkauft werden.
§ 11 Höhere Gewalt
Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Sturm, Hagel, Überschwemmung etc.) oder zur Sicherheit der Teilnehmer erfolgt keine Erstattung der Standgebühren.
§ 12 Bodenbeschaffenheit / Haftung
Das Gelände weist möglicherweise Bodenunebenheiten auf. Außerdem kann es witterungsbedingt zu Rutschgefahr nach Regenfällen kommen. Jeder Teilnehmer und Besucher betritt das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr.
§ 13 Werbung
Das Verteilen von Werbung ist auf dem gesamten Areal nur mit Genehmigung des Veranstalters zulässig.
§ 14 Sonstiges
Fahrräder sind aus Sicherheitsgründen auf dem Gelände zu schieben. Das Befahren des Geländes mit Inlineskates oder anderen Sportgeräten und Fahrzeugen ist während der Veranstaltung untersagt. Hunde sind an einer geeigneten Leine zu führen.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
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